Wenn das Geld nicht reicht – führen wir eine neue Steuer ein!
Trotz aller Haushaltsprobleme soll das Rathaus in Bad Zwischenahn aufgestockt und modernisiert werden. Es herrscht unter den Ratsmitgliedern überwiegend Einvernehmen darüber, dass der jetzige Standort der Gemeindeverwaltung am Marktplatz beibehalten wird.Das Rathaus hat zwar eine wunderschöne Lage, ist aber in seiner Bausubstanz weder aus Denkmal- noch aus Wirtschaftlichkeitsgründen erhaltenswert. Das Haus entspricht auch nach einigen Veränderungen in keiner weise den Anforderungen einer modernen, bürgerfreundlichen Verwaltung. Aber was noch viel schlimmer ist – niemand kennt bisher die tatsächlichen Kosten die sich im laufe der Planung einer Sanierung wirklich ergeben werden. Derzeit sind schon mal 2,4 Millionen Euro eingeplant. Verkauf und Anmietung geeigneter Räume kommen zur Sanierung des Haushalts nicht in Betracht.
Da ist es nicht verwunderlich, wenn die Verwaltung den Vorschlag einer Einführung der Zweitwohnsitzsteuer in Bad Zwischenahn macht. Die Einnahmen fließen nach Abzug der Kosten die für das Eintreiben der Steuer in der Verwaltung anfallen, direkt in den Haushalt der Gemeinde ein.
Der Rat der Gemeinde Bad Zwischenahn hat in seiner Sitzung am 18.Dezember 2007 mit der Mehrheit der CDU und SPD Mitglieder die Einführung der Zweitwohnsitzsteuer beschlossen. Die FDP Fraktion stimmte geschlossen dagegen.
Die Zweitwohnungsteuer ist als örtliche Aufwandsteuer eine reine Kommunalsteuer. Sie wird von der Gemeinde erhoben. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweitwohnung) neben einer Hauptwohnung. Häufig wird die melderechtliche Nebenwohnung mit der Zweitwohnung gleichgesetzt und betrifft alle Personen, die im jeweiligen Ort eine Wohnung bezogen und diese als Zweitwohnung gemeldet haben.
Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle. Auch gilt es als egal, wenn sich die Hauptwohnung am gleichen Ort befindet. Als Bemessungsgrundlage dient in der Regel die Jahreskaltmiete, bei Eigentumswohnungen wird in der Regel die ortsübliche Vergleichsmiete, wie sie aus dem Mietspiegel hervorgeht, herangezogen.
Einige Gemeinden, verstehen unter einer Wohnung eine abgeschlossene Wohneinheit mit Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC im Sinne des jeweiligen Baugesetzes, andere betrachten jeglichen Wohnraum zum Beispiel im Sinne des Melderechts als Wohnung. Auch das Vorhandensein von Fenstern sowie der Energie- und Wasserversorgung kann ein Entscheidungskriterium sein. In einigen Städten gelten auch für alle Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes auf einem eigenen oder fremden Grundstück für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum abgestellt werden, die Zweitwohnsitzsteuer. Für Bad Zwischenahn gibt es noch keine genaue Beschreibung.
Der Steuersatz für Bad Zwischenahn ist noch nicht bekannt beträgt aber in der Regel 10% der Jahreskaltmiete.
Der Anlass für die Einführung ist die Erhöhung der Steuererträge. Auch Eigentümer von Ferienwohnungen zahlen die ortsüblichen Grundsteuern und -abgaben und tragen somit in vollem Umfang zur Finanzierung der Gemeindeausgaben bei. Feriensiedlungen werden gegenüber Dauerwohnsiedlungen sogar benachteiligt, z.B. wird im Winter weniger oder gar nicht der Winterdienst durchgeführt.
Von der Zweitwohnsitzsteuer erhofft sich die Gemeinde unmittelbar höhere Einnahmen.
Die Steuer sollte ursprünglich den “Luxus” durch das Halten von zwei Wohnungen besteuern. Damit werden jedoch auch Pendler belastet, die für die Ausübung eines Jobs eine weite Entfernung zurücklegen, andererseits auch Studenten, die (in der Regel) nur ein geringes finanzielles Budget zur Verfügung haben. Dementsprechend zeichnen sich Ausnahmen ab.
Ferienorte verlieren aufgrund der hohen Zweitwohnungssteuer an Attraktivität, da die Gemeinden nicht zweifelsfrei Mehraufwand nachweisen können und die Mehreinnahmen nicht zur Erhöhung des touristischen Wertes verwenden. Darüber hinaus wird vergessen, dass Ferienwohnungsbesitzer schon durch Erhalt der Bausubstanz und die regelmäßige Lebenshaltung Finanzmittel im Ort belassen.
Längerfristig wird diese Steuer der Gemeinde nur geringe Erträge einbringen.
Zudem heißt es, dass die Kosten durch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand (Ausnahmetatbestände führen zu gerichtlichen Anfechtungen) in etwa den zusätzlichen Einnahmen entsprechen werden.
Aktualisiert am 22. März 2008




» 6 Kommentare
[Ø 4.67]
Man könnte fast schon meinen, dass der Autor selbst eine Zweitwohnung in Bad Zwischenahn besitzt.
zu Autor kpt)
Sollten Sie tatsächlich eine Zweitwohnung in Bad Zwischenahn haben; dann meinen “herzlichsten Glückwunsch”, es sei Ihnen gegönnt. Sie haben dann mehrfach Kosten der Unterhaltung, steuerliche Abgaben, Gebühren, Grundstückssteuern, Handwerkerrechnungen und dergleichen mehr zu begleichen.
Kein Neid von mir, im Gegenteil, Sie kurbeln die Wirtschaft vor Ort an! Woher Sie die Kohle haben, wäre ‘ne andere Geschichte.
Beste Grüße,
Tony König
zu meinem Kom. 2)
Gerade fiel mir auf, dass mein letzter Absatz unvollständig übermittelt wurde. Grund dafür, dürften die technischen Probleme meinerseits sein.
Hier nochmals der kpl. Absatz:
“Kein Neid von mir, im Gegenteil, Sie kurbeln die Wirtschaft vor Ort an! Woher Sie die Kohle haben, wäre ‘ne andere Geschichte. Dies wäre, oder ist Ihre private Sache; die niemanden etwas anginge.”
Beste Grüße,
Tony König
PS.: “2:15″, da hat sich aber der “elektronische Datenpostreiter” meines Anbieters tüchtig im Netz vergaloppiert. Wahrscheinlich wieder technische Probleme mit der Uhrzeit, Serverüberlastung usw.
Ich kann Sie beruhigen. Ich habe nur meinen Hauptwohnsitz in Bad Zwischenahn. Hatte mich aber mit dem Gedanken getragen eine Wohnung zu kaufen, um diese als möbelierte Wohnung an “Pendler” - also Menschen, die hier nur zum Arbeiten (Gastronomie) herkommen, aber deren Familie nicht mit umziehen kann - zu vermieten. Diese Menschen müssen nun in Bad Zwischenahn ihren Zweitwohnsitz anmelden und dann die zusätzliche Steuer zahlen. Das verteuert die Miete um ca. 10 %. Daher habe ich die angedachte Wohnung nicht gekauft. Falls noch Fragen sind, woher ich das Geld dafür habe, kann ich das gerne beantworten. Ich habe bereits 45 Jahre sehr erfolgreich gearbeitet. Das ist die Basis für ein kleines Sparguthaben.
zu Kom.4)
kpt,
bedauerlich, dass Sie Ihr Vorhaben wegen dieser Zusatzsteuer nicht verwirklicht haben; wäre es doch für die Allgemeinheit von hohen Nutzen gewesen.
Ansonsten wünsche ich Ihnen, dass Sie die Früchte ihres langen Erwerbslebens, noch recht lange und bei guter Gesundheit genießen können.
Wir haben uns tatsächlich l ange mit dem GEdanken getragen, in Bad Zwischenahn eine Immobilie zu kaufen, weil uns der Ort als auch langfristiges Urlaubvsdomizil gefällt und wir, sobald wir im Ruhestand sind, umziehen würden. Durch die Zweitwohnungssteuer haben wir davon Abstand genommen. Mit dieser Steuer wird man das Gegenteil von dem erreichen, was ursprünglich angedacht war: Viele werden ihre Immobilie verkaufen, dadurch werden die Immobilien einen Preisverfall erleben! Der Gemeindeverwaltung sei gedankt!