Bürgerverein Oldenburg Stadtmitte nutzt Bürgerzeitung
Der Bürgerverein Oldenburg Stadtmitte nutzt ab sofort für seine Presse und Informationsarbeit die Bürgerzeitung. In einem konstruktiven Vorbereitungsgespräch bei der Bürgerzeitung wurde dem Vorstand des Bürgervereins Oldenburg Stadtmitte eindrucksvoll dargestellt wie vorteilhaft die Nutzung der Bürgerzeitung für Veröffentlichungen an Mitglieder und Interessenten des Bürgervereins ist.
Artikel 5 (1): Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Anmerkung von Simone Busjahn, Ansprechpartnerin der Bürger-Zeitung:
Dieser Artikel wurde aufgrund eines technischen Fehlers unvollständig veröffentlicht. Die komplette Version finden Sie hier.
Aktualisiert am 23. März 2009


[Ø 3.67]

» 1 Kommentar
@Buergerverein OL Stadtmitte,
der Vollständigkeit halber sollten Sie aber den Leserinnen und Lesern der BZ den zweiten Satz des o.a. Artikels nicht vorenthalten:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
http://tinyurl.com/yolruh
Grundrechte unter Gesetzesvorbehalt?
Pobatschnig K.