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Schüler aus finanzschwachen Familien dürfen nicht allein gelassen werden

04.02.2010, Beitrag von Suppenkasper

SPD-FDP-Gruppe für Übernahme von Schülerbeförderungskosten durch Landkreis

Leer – Die SPD- FDP - Gruppe im Leeraner Kreistag spricht sich einstimmig dafür aus, dass der Landkreis die Beförderungskosten für Schüler und Schülerinnen, die aus finanziell schwächeren Familien (Hartz IV Empfänger / Aufstocker) kommen und die Sekundarstufe II oder berufsbildenden Schulen besuchen, übernimmt. Dabei dürfe man aber Land und Bund nicht aus der Pflicht entlassen. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II und der berufbildenden Schulen müssen für die Kosten der Schülerbeförderung selbst aufkommen. Das ist besonders für Jugendliche aus Familien, die von “Hartz IV” leben müssen, fast unmöglich. Unterstützung gibt es für einige durch den Arbeitskreis Schule Rhauderfehn (AKSR), der seit August 2008 einen Fahrtkostenfonds hat, aus dem zurzeit 20 Jugendliche unterstützt werden können.

“Sehr viel mehr Schülerinnen und Schüler benötigen aber eine Unterstützung”, sagt Herbert Broich, Vorsitzender des AKSR. Johanne Modder, SPD-Landtagsabgeordnete aus Bunde, führte unlängst ein Gespräch mit betroffenen Jugendlichen, “die mir ihre Probleme sehr deutlich gemacht haben.” Dies sei wieder ein typisches Beispiel dafür, dass die Bildungschancen vom Geldbeutel der Eltern abhängig sind. “Diese Ungerechtigkeit in unserem Bildungssystem ist beschämend und muss abgestellt werden”, sagte Modder in der Sitzung der SPD-FDP-Gruppe. “Es tut mir in der Seele weh, wenn ich diese hochmotivierten jungen Leute sehe, die ihr Leben selbst in die Hand nehmen wollen und von uns durch einen unerträglichen Zuständigkeitsstreit alleine gelassen werden.”

Die Übernahme der Kosten für ein Schülerticket stelle viele Familien vor Probleme. Der Regelsatz bei den Hartz IV-Empfängern fange diese – zum Teil erheblichen - Kosten nicht auf. “Das gilt auch für Familien, die knapp über den Bemessungsgrenzen liegen”, so Modder in der Kreistagsgruppensitzung. Das Schlimme sei, “dass dadurch den Kindern aus diesen betroffenen Familien ein höherwertiger Schulabschluss vorenthalten wird, obwohl die sie die Fähigkeiten dazu haben.” Nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundessozialgerichts sei aus dem Sozialgesetzbuch keine Anspruchsgrundlage abzuleiten und somit kein Rechtsanspruch vorhanden. Deshalb müsse man jetzt versuchen, auf andere politische Möglichkeiten auszuweichen, “ohne dabei Land und Bund aus der Pflicht zu entlassen”, so Horst Kuhl, Vorsitzender der SPD-FDP-Gruppe.

http://www.spd-kreis-leer.de/content/116714.php

Aktualisiert am 5. Februar 2010

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