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Sozialticket der VWG und die seltsame linke Frage zur Gegenfinanzierung

05.02.2010, Beitrag von Suppenkasper

Heute konnte man der NWZ entnehmen, dass die Partei die Linke mal wieder einen Antrag und dieses Mal in den Verkehrsausschuss eingebracht hat, mit der Forderung nach der Einführung eines Sozialtarifes bei der VWG für alle Inhaber eines Oldenburg-Passes. Die Verwaltung der Stadt Oldenburg soll aufgefordert werden sich Informationen für die Tarifgestaltung bei den Städten Köln und Bremen für den öffentlichen Personennahverkehr einzuholen.

Die Verwaltung solle prüfen, wie hoch ein zusätzlicher städtischer Zuschuss in Oldenburg ausfallen würde, wenn alle Inhaber des Oldenburg-Passes das Recht erhielten, innerhalb der Stadt die Busse der VWG zum halben Preis zu nutzen.***

Da sollten sich aber jetzt die Wählerinnen und Wähler dieser Partei doch langsam mal wundern. Wie kann es denn angehen, dass gerade eine Partei, die sich angeblich den Begriff Soziale Gerechtigkeit auf die Fahne geschrieben hat, als eine linke Partei bzw. Ratsfraktion, als erstes die Frage nach der Gegenfinanzierung stellt?

Und wieso wird eigentlich der halbe Fahrpreis gefordert? Hartz IV-Empfängern und all den anderen Berechtigten eines Oldenburg-Passes stehen für den öffentlichen Personennahverkehr knapp 15 Euro im Monat hierfür zu. Das bedeutet für die Betroffenen nach Vorgabe der Sozialgesetzgebung, dass sie wenn sie mehr als diesen Betrag im Monat hierfür ausgeben, dass sie sich von den Sozialbehörden dann unter Umständen unwirtschaftliches Verhalten vorwerfen lassen müssten.

Geht man aber einmal ganz einfach von den bereits an die VWG gezahlten öffentlichen Zuschüsse der Stadt Oldenburg und vom Land Niedersachsen aus, dann bedeutet das, dass die VWG bereits Zuschüsse von ungefähr 2,15 Millionen Euro im Jahr erhält.

Nimmt man nun einmal das von der VWG angebotene Jobticket zur Forderung der Linken als Grundlage, welches sich sehr gut anbietet, da es für einen Preis zwischen 28 Euro und 35 Euro zu erhalten ist, und zwar je nach Rabattstufe, dann dürfte man davon ausgehen dürfen, dass dieses Ticket für alle Inhaber eines Oldenburg-Passes für 14 Euro im Monat mit sofortiger Wirkung ausgegeben werden könnte.

Denn teilt man die öffentlichen Zuschüsse von 2,15 Millionen Euro durch 14, dann könnte man hiervon im Jahr 153.571 Tickets bezuschussen, macht für den Monat 12.797 Tickets.

Die Preise für Kinder und Jugendliche müssten sich dann nur noch nach den prozentualen Anteilen im Regelsatz hierzu orientieren und entsprechend preiswerter sein.

Nur so würde man sich in meinen Augen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend verhalten und zwar die Stadt Oldenburg genau so wie die auf ein Sozialticket angewiesenen Menschen.

Der Antrag der Partei die Linke, die wie jede andere bürgerliche Partei als erstes die Frage nach der Gegenfinanzierung stellt und die Anforderungen an die Betroffenen hierzu anscheinend außen vorläßt scheint mir da eher unqualifiziert und wohl populistisch.

Auch könnte ja die Prüfung der Forderung der linken Ratsfraktion  unter Umständen bis zum St. Nimmerleinstag dauern, aber die betroffenen Bürgerinnen und Bürger brauchen jeden Tag bestimmt jeden Cent ihres kargen Lebensunterhaltes.

Würde mich freuen, wenn man sich seitens der Stadt Oldenburg dazu entschließen könnte meinen Vorschlag einfach zu übernehmen!

Mit freundlichen Grüßen

Suppenkasper

Hans-Dieter Wege, parteilos und Gegner asozialer Politik

Aktualisiert am 6. Februar 2010

[Ø 4.44]
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5 Kommentare zu “Sozialticket der VWG und die seltsame linke Frage zur Gegenfinanzierung”

  1. 1 Pobatschnig Karl - 5. Februar 2010 um 18:01 Uhr

    > … die seltsame linke Frage zur Gegenfinanzierung
    rote antifa-hexe AKA stramme kommunistin AKA linke frauenbewegte AKA usw bezeichnete in diversen Kommentaren die Linkspartei als “… die Partei, die sich anmaßend “Die Linke.” nennt …”. Auch wenn es mir schwer fällt, einer bekennenden Kommunistin und aktiven Gewerkschafterin zu zustimmen: wo sie recht hat, hat sie recht. Ein wenig klassenkämpferisches Gedröhne und ein zugegebenermaßen sehr gut aussehendes Feigenblatt, dazu noch ein wenig Kampf gegen Rechts und das war es auch schon. Oder sollte man doch noch zu der richtigen Erkenntnis gekommen sein, daß auch ein kapitalistisches System nur endlich ist?
    Willkommen im Süstehm.
    Pobatschnig K.

  2. 2 Kindergartante - 6. Februar 2010 um 10:44 Uhr

    Der grundlegende Gedanke der tätigen Solidarität scheint jedenfalls den oldenburger linken Gruppen und Parteien insgesamt diesen Winter spätestens gründlichst abhanden gekommen sein.
    Man scheint mit Nabelschau beschäftigt - oder wie es Franz-Josef Degenhardt ausdrückte: “…die nichts so intessiert, wie dei eigenen parfümierten Pöter…”

  3. 3 G. Ho. - 7. Februar 2010 um 16:14 Uhr

    Na, dann hat die Fraktion ja doch noch reagiert, obwohl der Widerstand anfänglich groß war. Dafür muss man aber Verständnis haben. Fühlt sich hier der eine oder andere als letzter Überlebender des Stalinistischen Terrors - das ist der Erika Steinbach-Effekt -, dann scheint man dem Sozialen gegenüber wohl eher skeptisch eingestellt zu sein, auch wenn das eine mit dem anderen nichts zu tun. Hartz IV Empfänger radeln überwiegend, hieß es zunächst, wohl um ihre Trägheit zu überwinden, wie man dem Chaos der Argumente für und gegen das Sozialticket in der Diskussion entnehmen musste. Dass Hartz IV - Empfänger vor allem mit dem Fahrrad fahren, sollte dann zunächst empirisch belegt werden, und zwar durch die hartnäckige Behauptung eines Anwesenden, er würde schon seit vierzig Jahren mit dem Fahrrad fahren. Da empirische Beweise aber nur einen hohen Wahrscheinlichkeitsgrad haben und nur so lange gültig sind, bis der gegenteilige Fall eintritt, konnte jener Einwand gottseidank schnell widerlegt werden. Auch wenn die relativ kleine Schar der Gegner des Sozialtickets es nicht glauben wollen, ist dieser Winter ja nun relativ streng, die Bürgersteige und Fahrradwege sind bereits wochenlang vereist und so wird Radfahren zur Tortur, auch ohne Winterbekleidung. Wenn jemand stürzt und sich ernsthaft verletzt, dann heißt es wohl: kenn’ ich nicht, weiß ich nicht, scheißegal, ich nicht. Ein besonderes ” Herzchen”, aber nicht aus der Fraktion, verstieg sich sogar zu Äußerungen wie: “Armut gäb’ es nicht, die Menschen würden ja genügend Kalorien bekommen”. Also sind Menschen Tiere, die nur ausreichend fressen müssen, um zufrieden und glücklich zu sein? Diese Form von Sozialrassismus ist aber eine Ausnahme geblieben und keineswegs repräsentativ für die Linke. Dass die Frage eines Sozialtickets aber überhaupt so strittig war, muss man als skandalös bezeichnen und das geht auf das Konto der Fraktion. Dementsprechend liest sich auch ihr Antrag, nämlich mit wenig sozialem Engagement. (Impressario)

  4. 4 Arme Reinigungskraft - 8. Februar 2010 um 12:50 Uhr

    Eine saubere Linke braucht ein blitzblankes Partei-und Abgeordnetenbüro, bestimmt auch die Linke in Oldenburg?
    Und wenn die Mitglieder es nicht schaffen, selbst für Sauberkeit in der Partei zu sorgen, dann muss natürlich eine Reinigungskraft her.
    Aber muss dann in einer linken Partei auch ein ordentliches Arbeitsverhältnis begründet werden oder geht es in dieser sauberen Partei vielleicht auch wie folgt?
    Kann ein MdL des niedersächsischen Landtages vielleicht alles möglich machen?
    Na ja, vielleicht gilt ja die Devise:

    “Hauptsache SAUBER!”

    Eventuelle Fragen hier zu wird der Vorstand der Linken.Oldenburg bestimmt gerne hier öffentlich beantworten???

    Kriterien für Werkverträge: Eine selbstständige Tätigkeit wird auch im Rahmen von Werkverträgen erbracht. Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der/die Auftragnehmer/in zur Herstellung eines versprochenen Werkes und der/die Auftraggeber/in zur Entrichtung der entsprechenden Vergütung verpflichtet. Kennzeichnend ist demnach zunächst die Absprache, ein bestimmtes Werk herzustellen. Grundlage für die Ausführung des Werkvertrages ist eine vom/von der Auftraggeber/in erstellte Leistungsbeschreibung, in der er/sie seine/ihre inhaltlichen Vorgaben des Vorhabens zusammengefasst dokumentiert. Es wird - anders als beim Dienstvertrag - nicht nur ein Arbeitseinsatz, sondern ein bestimmter Arbeitserfolg geschuldet, für dessen Eintritt der/die Auftragnehmer/in das Risiko zu tragen hat.

    Es kommt wie beim Dienstvertrag nicht auf die von den Parteien gewählte Vertragsbezeichnung, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse bei der Abwicklung des Vertrages an. Ein Werkvertrag darf deshalb nicht abgeschlossen werden, wenn nach den tatsächlichen Verhältnissen ein Arbeitsverhältnis entstünde.

    Bei dem Werkvertrag wird ein Ergebnis, nämlich “das Werk”, geschuldet und bezahlt. Der Charakter der Tätigkeit ist eigennützig und selbstbestimmend (unternehmerisch). Dem entspricht ein eigenes unternehmerisches wirtschaftliches Risiko. Das bedingt, dass der/die Auftragnehmer/in nicht in die Betriebsorganisation des/der Auftraggebers/in eingegliedert ist, das Werk nicht zwingend selbst - persönlich - zu erstellen hat und seine/ihre soziale Existenz nicht auf diesem Vertragsverhältnis basiert. Auftragnehmer/innen bestimmen ihren Arbeitsort selbst und unabhängig, stellen eigene Arbeitsmittel zur Verfügung, tragen dafür auch die Kosten und haften für Mängel. Auftragnehmer/innen können häufig auch an Subunternehmer/innen delegieren oder Aufträge erteilen.

  5. 5 G. Ho. - 10. Februar 2010 um 12:50 Uhr

    Im letzten Jahr kostete eine Monatskarte noch 41 Euro und im Jahr davor 39.10 Euro. In diesem Jahr kostet sie bereits 43.40 Euro. Mit einem Sozialticket wäre eine Monatskarte für 21.70 Euro erhältlich und Hartz IV-Empfänger sähen sich möglicherweise tatsächlich dem Vorwurf unwirtschaftlichen Verhaltens ausgesetzt und müssten damit rechnen, dass ihnen der Überbetrag wieder abgezogen wird. Mit einem ähnlichen Argument hatte die Fraktion der Linken einen Antrag auf Winterbekleidungshilfe abgelehnt, nämlich mit der Begründung, dies würde zu einer Verrechnung mit den Regelsatzleistungen führen. Also ist es zweifelhaft, ob die im Antrag enthaltene Foderung nach einer 50% Ermässigung realistisch ist und Hartz IV-Empfängern überhaupt etwas bringt. Dass mit dem Jobticket auch Gutverdiener eine Dauerfahrkarte zwischen 28 und 35 Euro erwerben können sollen, während Hartz IV-Empfänger und oldenburgpassberechtigte Geringverdiener und Rentner etc. mit Sozialticket immerhin noch 21.70 Euro für eine Monatskarte zahlen müssten, macht die Sache eben nicht gerechter und zeigt die Halbherzigkeit, mit der hier ans Werk gegangen wird.

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