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Presseerklärung der ALSO und des DGB

09.02.2010, Beitrag von Suppenkasper

Presseerklärung

Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu den HartzIV-Regelsätzen verkündet.Die Bemessung der Regelsätze seit der Einführung von HartzIV im Januar 2005 für Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist verfassungswidrig und verstößt gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot der Verfassung, die ein menschenwürdi­ges Leben garantieren sollen.

Also und DGB  

Arbeitslosenzentrum
Donnerschweer Str. 55
26123 Oldenburg
Tel.: 0441/ 16313
Fax: 0441/ 16394
e-mail: also@also-zentrum.de
Internet: www.also-zentrum.de

 

 

Oldenburg, den 09.Februar 2010

 

 

Jeder Mensch hat das Recht auf die Befriedigung eines materiellen Existenzminimums und ein Mindest­maß an gesellschaftlicher, politischer und kultureller Teilhabe. Dieses Recht wird seit 2005 durch die HartzIV-Gesetzgebung für mehr 8 Millionen Menschen, darunter 1,7 Mio. Kinder, nicht gewährleistet.

Das Verfassungsgericht hat nicht die Aufgabe, die konkrete Höhe dieses soziokulturellen Existenzmini­mums festzulegen, wohl aber verlangt es ein transparentes, am tatsächlichen Bedarf orientiertes und empirisch gestütztes Verfahren zur Festlegung dieser Beträge.

Der Bundesregierung wirft das Gericht vor, diese Beträge zum Teil willkürlich, ins Blaue hinein und ohne methodische und empirische Fundierung festgesetzt und fortgeschrieben zu haben. Die Fortschreibung der Regelsatzhöhe nach der Entwicklung der Renten nennt das Gericht systemfremd und verfassungs­widrig. Ebenso fehlen in den Regelsätzen atypische, aber fortwährende und unabweisbare sowie kinder­spezifische Bedarfe.

Die Bundesregierung wird verpflichtet, bis zum 31.12.2010 die entsprechenden Gesetze zu korrigieren. Bis dahin sind die alten Regelungen anwendbar. Allerdings können bis dahin unabweisbare und fortwäh­rende Bedarfe, die nicht in den Regelleistungen enthalten sind, geltend gemacht werden.

Die Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO) und der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßen das Ur­teil des Verfassungsgerichts als deutliche Ohrfeige für die Bundesregierung, der damit nachgewiesen wird, das Grundrecht von mehr als 8 Mio. Menschen auf eine menschenwürdige Existenzsicherung mehr als fünf Jahre missachtet zu haben.

Jetzt kommt es darauf an, bis zum Ende des Jahres dafür zu sorgen, dass eine am tatsächlichen Bedarf orientierte Grundsicherung verwirklicht wird. Für die ALSO und den DGB bedeutet das eine deutliche Er­höhung des Regelsatzes für Erwachsene und Kinder, aber auch die Verwirklichung eines gesetzlichen Mindestlohns in ausreichender Höhe, um die staatliche Subventionierung von Billiglöhnen durch HartzIV zu unterbinden.

http://www.also-zentrum.de/news/presseerklaerung-bvg-2-10.html

ALSO:                                   DGB:
Michael Bättig                      Manfred Klöpper

Aktualisiert am 9. Februar 2010

[Ø 2.67]
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3 Kommentare zu “Presseerklärung der ALSO und des DGB”

  1. 1 Pobatschnig Karl - 10. Februar 2010 um 10:06 Uhr

    Ich würde noch nicht von Sekt auf Champagner umsteigen. Auch wenn ich per se davon ausgehe, daß die Urteile des höchsten deutschen Gerichts von salomonischer Weisheit geprägt sind, dürfte doch auch ein mehr oder weniger starker Schuß Parteiräson mit im Spiel sein. Schliesslich wissen auch die obersten Richter, wem sie letztendlich ihre Position zu verdanken haben.Mich würde eher ein Satz wie dieser nicht ruhen lassen, den ich der MoPo von heute (http://tinyurl.com/ya2d7m2) entnommen habe:
    “Wolfgang Schäuble, Deutschlands oberster Kassenwart: Das Urteil könne, müsse aber ´nicht zwingend mit einer Erhöhung der Regelsätze verbunden sein´. Der FDP-Abgeordnete Martin Lindner geht gar von einer `Kürzung der Regelsätze` aus. Alles sei möglich.“
    Ähnlich äußerte sich auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Bundestag, Volker Kauder, im Öffentlich Rechtlichen, der zusätzlich noch das sogenannte Lohnabstandsgebot ins Gespräch brachte.
    Zum Abschluß noch ein Satz zum Freudengeheul von SPD und DGB: Hartz IV ist nicht vom Himmel gefallen und genau so wenig ein Produkt von Merkel & Co. Auch gehe ich davon aus, daß die Initiatoren dieser Maßnahme noch immer Mitglied in den genannten Organisationen sind und es auch bleiben werden. So etwas widert mich einfach nur an. Sollte ich aber möglicherweise den Ruf nach einem Parteiausschluß wie im Fall Sarrazin nur nicht vernommen haben, lasse ich mich gern eines besseren belehren.
    Pobatschnig K.

  2. 2 Kindergartentante - 10. Februar 2010 um 14:04 Uhr

    Pobatschnig Karl:
    “Hartz IV ist nicht vom Himmel gefallen und genau so wenig ein Produkt von Merkel & Co. ”

    ***
    Richtig, Frau Merkel sagte damals zu den Hartz-Regelungen wörtlich: ” Ihre Maßnahmen reichen bei Weitem nicht aus…” - und meinte damit, daß deutlich mehr Einsparungen notwendig seien. Nach diesem Urteil jetzt scheint die CDU nun entschlossen, die Armen noch einmal gründlich noch ärmer werden zu lassen.
    Eine der voraussehbaren Folgen wird ein deutlicher Anstieg der Kriminalität sein. Von irgendwas müssen die Leute schließlich leben. “Konservative Politik” eben…

  3. 3 Pobatschnig Karl - 10. Februar 2010 um 16:03 Uhr

    @Kindergartentante,
    >>“Hartz IV ist nicht vom Himmel gefallen und …
    Das ändert nichts an der Tatsache, daß Dr. Peter Hartz und Altkanzler Schröder die Iniatoren des AlG II sind und sich trotzdem noch immer hoher Wertschätzung in den Führungsetagen der von mir genannten Organisationen erfreuen.
    >Richtig, Frau Merkel sagte damals zu den Hartz-Regelungen …
    Das glaube ich Ihnen sogar unbesehen. Trotzdem wäre es nett, wenn Sie derartige Zitate mit einer Quelle versehen würden.
    Pobatschnig K.

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