Zwangsmitgliedschaft im Boden- und Wasserverband?
Seit einiger Zeit erhalten u. a. Wohn- und Grundstückseigentümer merkwürdige Schreiben vom Boden- und Wasserverband mit Aufforderungen zur Zahlung einen (Mitglied-)Beitrages. Im amtlich aussehenden und mit Veranlagungsgründen ausgestatteten Bescheid selber (welcher überhaupt nicht weiter mit Informationen aufwartet) wird von einer dinglichen Mitgliedschaft gesprochen. Viele Adressaten mögen gerade diesen Passus vielleicht nicht weiter beachten und durch das amtliche Schreiben eher verwirrt sein und daher einfach zahlen wollen; doch gibt es überhaupt dafür eine wirkliche Rechtsgrundlage (und warum ist man überhaupt Mitglied oder sollte es werden) oder möchte man sich hier in Zeiten klammer Kassen nur wieder die Taschen vollstopfen?
Tatsächlich keimt hier dem noch denkenden Bürger mehr der Verdacht auf, dass es tatsächlich nur um das reine Abkassieren geht und der Bürger mit seiner Zahlung quasi (un)freiwillig eine Mitgliedschaft abschließt, aus der er nicht wieder hinauskommt; zumal wenn man vorher noch nie so ein Schreiben mit Zahlungsaufforderungen gesehen oder auch bekommen hat.
Unsicheren Bürgern sei daher u. a. folgende Webseite empfohlen: http://www.gewaesserpflege-aerger.de/index.html. Weiterhin sollte man allen Zahlungsaufforderungen (wie überalls sonst auch) mit gesunden Menschenverstand entgegenkommen und im Zweifelsfall mit einem Widerspruch (ein Beispiel findet man auf der Webseite) antworten; gerade dann, wenn man vorher kein Mitglied war.
Aktualisiert am 6. Juni 2010


[Ø 3.9]

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